Hallo,KaleuKleene hat geschrieben:Haben eine Vertragsstrafe 2 Tage vor Ablaufdatum erhalten. Die Liefermenge ist ebenfalls am Lager.
Habe jetzt hier gelesen, dass man noch die Lieferung bestätigen muss.
Was habe ich falsch gemacht, das eine Strafe fällig wird ?
Bitte schaut euch das mal an.
W.O.C. Ostfriesland
Freundliche Gruße
du musst die Lieferung abschicken zu den gegebenen Uhrzeiten!
Wenn du einen Vertrag angenommen hast, dann gehen die Pfeile rechts in die andere Richtung. Zu den Zeiten, zu denen der Vertrag fällig wird, musst du über diese Pfeile die Lieferung veranlassen und abschicken.
Verträge die nur einmal täglich fällig sind werden bis um 13:45 geliefert und können 4 Stunden vorher abgeschickt werden.
Verträge die 2 mal täglich fällig sind werden um 09:35 und 20:15 fällig. Auch sie können jeweils 4 Stunden vorher abgeschickt werden.
Du hast also bei jeder Lieferzeit ein Fenster von 4 Stunden, in dem du oder eines deiner Vorstandsmitglieder die Lieferung veranlassen müsst.
Ich hoffe dir soweit geholfen zu haben, wenn du weitere Fragen beantworte ich sie dir natürlich auch gerne und so schnell wie möglich.
MfG Pelli
@audia2: Das gehört zu den Dingen, die die Konzerne ausprobieren müssen... kennst es ja von der Mitarbeiterzahl.






