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omix König


Anmeldedatum: 09.05.2007 Beiträge: 929
UID: 3275 KID: 23 GameServer: Abu Dhabi
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Verfasst am: 27.03.2009, 17:22 Titel: |
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Harry Stamper hat Folgendes geschrieben: | Was mich wundert in M&T ist gar kein O
war nicht mal
M = Montrovant666
T = Tjaden
Wo bleibt denn da das O?
oder steckt das etwa in Oil?  |
primitiv.....hirnlos! _________________ Gruß OMIX
Die Anfänger von Heute sind die Experten von Morgen! Since 2007 |
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doddy10 Grünschnabel

Anmeldedatum: 22.02.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 27.03.2009, 17:23 Titel: |
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Hallo zusammen,
Gern würde Ich hier Schreiben Interressiert mich nicht ABER!!
wenn so was im Forum Diskutiert wird haben alle darauf zugriff und das recht dazu was zu sagen ??? oder???
Und wenn ich es so betrachte das ich beide nicht kenne werde ich eben aus den Worten oder dem geschriebenen meine ergebnisse ableiten.javascript:emoticon(' ')
Ich selbst bezahle auch für das Spiel (aber es ist ja bloß ein Spiel !! ) und sehe schon alleine in der tatsache das ein GM mit bewusster vorgehensweise sich an einem Spieler vergeht egal was Justizia im Reallife hierzu meint ,was ich davon halten muss. Und wie toll diese Person im Reallife oder sonstwo ist, auch im game sollte der GM wissen was er tut UND HIER WAR ALLES VORHERSEHBAR.
Omix ist ein Prügelknabe und sicherlich verdient er sich die Peitsche an der einen oder anderen Stelle auch aber in dieser Situation ist so ein einfacher Handshake mit SAS eine Benachteiligung aller OI Spieler, die aus dem Verlauf dieser Beiträge so wie Ich denn Schluß Ableiten
(( ""hat Omix mit seiner Anschuldigung betreffend der einholung von Info´s mit seinem GM Acc. Vieleicht Recht ?? Schaut SAS vielleicht gerade jetzt meine Anlage durch?? gibt er etwa diese Info´s gezielt weiter??? Hat er schuld an meinen Riesenverlusten durch Diebe ,Bombenleger U.s.w. "")
VIELEN DANK für diese verunsicherung auch !!
Im reallive hilft der Datenschutzbeauftragte
Doddy_mode off
@SAS " Echt ne miese Attacke SAS den OMIX hier so anzugehen"
Doddy_mode on
@ GM und DEV bzw.Matyr
Frage ist es Wahr ?? das ein GM jederzeit und Grundlos meine Daten einsehen Kann ???
Freundlich Grüße
matyr |
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Ghost Kaiser


Anmeldedatum: 19.09.2007 Beiträge: 1388 Wohnort: Straubing UID: 8128 KID: 303 GameServer: Abu Dhabi
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Verfasst am: 27.03.2009, 17:24 Titel: |
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Was ist erpressung und welche fogen kann dies haben
Bei der Erpressung versucht ein Erpresser, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt. Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Gewalt oder die Androhung als verwerflich anzusehen ist.
Die Systematik der Raub- und Erpressungsdelikte nach deutschem Recht gehört zu den klassischen Problemen des besonderen Strafrechts im Rahmen der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Die Abgrenzung zum Raub ergibt sich nach der Auffassung der Rechtsprechung dadurch, dass beim Raub das Wegnehmen im Vordergrund steht, während sich der Täter der räuberischen Erpressung die Beute vom eingeschüchterten Opfer übergeben lässt. Ein Übergeben ist auch durch Duldung und Unterlassen möglich (Oberlandesgericht Hamm). Maßgebend ist, dass es bei der Räuberischen Erpressung zu einer tatsächlichen Einschüchterung des Opfers kommt. Das rechtswissenschaftliche Schrifttum vertritt die Auffassung, dass Abgrenzungsmaßstab zwischen Raub und räuberischer Erpressung der Opferwille sei. Es bedürfe daher einer Vermögensverfügung des Opfers. Diese geschieht durch Handeln, Dulden oder Unterlassen.
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
also leute seits ein wenig vorsichtig
PS: Ich liebe gesetzes Texte, hab damit sehr viel zutun |
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Harry Stamper Routinier


Anmeldedatum: 08.07.2008 Beiträge: 408 Wohnort: Huckedusterland UID: 11339 GameServer: Abu Dhabi
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Verfasst am: 27.03.2009, 17:27 Titel: |
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Wieso?
Ich hätte eigendlich erwartet das du mich über die Namenentstehung aufklärst
oder
sagt das die Gründungsväter das geistige Eigentum an dich abgetretten haben!  _________________ Ex-SaWispieler aus Leidenschaft
Er will doch nur spielen.................. |
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chiana Ehren Game Admin


Anmeldedatum: 04.11.2006 Beiträge: 2923
UID: 530 KID: 504 GameServer: Abu Dhabi
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Verfasst am: 27.03.2009, 17:32 Titel: |
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Ramses der 2 hat Folgendes geschrieben: | erstens: das ganze geht zwar mich nichts an, aber wenn sich andere hier streiten wird gleich geschlossen. (Hetzkampanien)
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Da gebe ich Ramses recht und schliesse das Thema hiermit.
Die beiden sollen es unter sich, per PN, ICQ oder sonst wie aushandeln.
*Closed* _________________ Nachdem ich GOOGLE erfolgreich ignoriert habe, mir Handbuch nichts sagt, ich an die Boardsuche gar nicht erst gedacht habe, erstelle ich 3 gleiche Threads in den falschen Unterforen mit einer nichts aussagenden Überschrift und einem Text, den nur ich verstehe. |
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